EXTERNER
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER,
individuell nach Branche
Wann, wenn nicht jetzt?
Das Risiko von Datenschutzverletzungen ist groß und nicht jeder kennt sich mit der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aus.
Sie sind laut Datenschutzgesetz als Unternehmen / Verein dazu verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten vollumfänglich zu gewährleisten.
Sie wünschen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Serviceliste
-
UNTERNEHMENListenelement 1
Jedes Unternehmen ist individuell.
D.h. auch Ihr Datenschutz muss indviduell auf Ihr Unternehmen und Ihre Kundenprozesse angepasst werden.
-
START-UPListenelement 2
Nicht alle Start-Ups benötigen einen Datenschutzbeauftragten, aber jedes Start-Up Unternehmen muss den gesetzlichen Datenschutz-Anforderungen gerecht werden.
-
VEREINEListenelement 3
Auch Vereine haben die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes. Datenschutz im Einklang mit dem Vereinsbudget - das geht!
-
GESUNDHEITSWESENListenelement 4
Gerade im Gesundheitswesen wird häufig mit sehr sensiblen Patienten-Daten gearbeitet. Setzt Ihre Praxis / Ihre Apotheke die Datenschutz-gesetze um?
-
SCHULUNGEN
Jährliche Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter sind gesetzlich vorgeschrieben. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Sie erhalten darüber ein Zertifikat.
-
CHECKLISTE
Überprüfen Sie Ihre Datenschutzprozesse anhand unserer Checkliste.
Können Sie diese Fragen beantworten?: