EXTERNER

  DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER,

  individuell nach Branche

  Wann, wenn nicht jetzt?

Das Risiko von Datenschutzverletzungen ist groß und nicht jeder kennt sich mit der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aus.


Sie sind laut Datenschutzgesetz als Unternehmen / Verein dazu verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten vollumfänglich zu gewährleisten.

Sie wünschen einen externen Datenschutzbeauftragten?

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