EXTERNER
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER,
individuell nach Branche
Wann, wenn nicht jetzt?
Das Risiko von Datenschutzverletzungen ist groß und nicht jeder kennt sich mit der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) aus.
Sie sind laut Datenschutzgesetz als Unternehmen / Verein dazu verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten vollumfänglich zu gewährleisten.
Sie wünschen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Jedes Unternehmen ist individuell.
D.h. auch Ihr Datenschutz muss indviduell auf Ihr Unternehmen und Ihre Kundenprozesse angepasst werden.
Nicht alle Start-Ups benötigen einen Datenschutzbeauftragten, aber jedes Start-Up Unternehmen muss den gesetzlichen Datenschutz-Anforderungen gerecht werden.
Auch Vereine haben die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes. Datenschutz im Einklang mit dem Vereinsbudget - das geht!
Gerade im Gesundheitswesen wird häufig mit sehr sensiblen Patienten-Daten gearbeitet. Setzt Ihre Praxis / Ihre Apotheke die Datenschutz-gesetze um?
Jährliche Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter sind gesetzlich vorgeschrieben. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Sie erhalten darüber ein Zertifikat.
Überprüfen Sie Ihre Datenschutzprozesse anhand unserer Checkliste.
Können Sie diese Fragen beantworten?:
Sie wünschen eine kostenfreie Erstberatung? Sehr gerne! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Wir freuen uns auf Sie.
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